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De’Longhi Herstellergarantie

Sehr geehrter Kunde, vielen Dank für das mit dem Kauf Ihres De’Longhi Produkts entgegengebrachte Vertrauen. Das von Ihnen erworbene Produkt der Marke De’Longhi wurde sorgfältig konstruiert, hergestellt und geprüft. Wir gewähren Ihnen daher für dieses Produkt in Ergänzung Ihrer gesetzlichen Käuferrechte eine Herstellergarantie zu den nachstehenden Bedingungen:

1. Garantiegeber und Garantienehmer

Garantiegeber ist die De'Longhi Deutschland GmbH, Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg (im Folgenden kurz "De‘Longhi"). Garantienehmer ist der Endverbraucherkunde, der das Produkt bei einem Händler mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat.

2. Garantiezeitraum

Der Garantiezeitraum beträgt zwei Jahre ab dem Tag des Kaufs des Produkts vom Händler. Durch die Erbringung von Garantieleistungen durch De'Longhi oder Dritte wird der Garantiezeitraum nicht verlängert oder erneuert. Etwaige von De’Longhi gewährte Verlängerungen des Garantiezeitraums für bestimmte Produkte bleiben unberührt.

3. Inhalt der Garantie

De’Longhi garantiert, dass das erworbene Produkt während des Garantiezeitraums

a) sich für die gewöhnliche Verwendung im Verbraucherhaushalt eignet und die hierfür übliche Beschaffenheit aufweist,
b) frei von konstruktions-, material- oder herstellungsbedingten Mängeln bleibt, die die Eignung für die vorstehende Verwendung beseitigen oder vermindern.

4. Garantiefall

Garantiefall ist der Verlust der Verwendbarkeit oder Beschaffenheit des Produkts im Sinne von Ziffer 3 a) oder das Auftreten eines konstruktions-, material- oder herstellungsbedingten Mangels des Produkts im Sinne von Ziffer 3 b) dieser Garantiebedingungen innerhalb des Garantiezeitraums gemäß Ziffer 2 dieser Garantiebedingungen.

5. Garantieleistungen

Bei Auftreten eines unter die Garantie fallenden Mangels des Produkts innerhalb des Garantiezeitraums beseitigt De'Longhi diesen nach eigener Wahl durch kostenfreie(n) Reparatur, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des gesamten Produkts. Ausgetauschte Teile oder Produkte gehen in das Eigentum von De'Longhi über. Wird ein auszutauschendes Produkt bei Eintritt des Garantiefalls nicht mehr produziert, ist De'Longhi berechtigt, ein gleichwertiges Austauschprodukt seiner Wahl zu liefern. Ein Anspruch des Kunden auf Austausch des mangelhaften Produkts gegen ein Neues besteht nicht.

6. Inanspruchnahme der Garantie

a) Um die Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, hat sich der Kunde innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Eintritt des Garantiefalls telefonisch an die De'Longhi Service-Line unter der Rufnummer 06102 5790888 (erreichbar jeweils Montag-Freitag von 8-18 Uhr, Inlandstarif) zu wenden. Die Kundendaten, Name und Sitz des Händlers, bei dem das mangelhafte Produkt erworben wurde, Kaufdatum laut Kaufbeleg, Modellbezeichnung und Seriennummer des mangelhaften Produkts sind mitzuteilen; ebenso eine Schilderung des dem Garantiefall zugrundeliegenden Mangels des Produkts.
b) Alternativ kann der Kunde den Garantiefall binnen vorgenannter Frist elektronisch unter https://www.delonghi.com/kontakt melden. Die vorgenannten Daten und Unterlagen sind in diesem Fall durch Eingabe in die Kontaktmaske bzw. Datenupload bereit zu stellen.

7. Abwicklung der Garantie

Die Abwicklung der Garantie erfolgt nach Maßgabe der Entscheidung von De‘Longhi. Der Kunde kann zur Einsendung des mangelhaften Produkts aufgefordert werden. Mit dem Produkt ist eine Kopie der Händlerrechnung über den Kauf des mangelhaften Produkts einzusenden. Der Kunde ist verpflichtet, in der von De’Longhi geforderten Weise bei der Abwicklung der Garantie mitzuwirken und erforderliche Angaben zu machen. Produkte werden ausschließlich in gereinigtem Zustand zur Erbringung von Garantieleistungen angenommen.

8. Garantieausschlüsse

Von der De’Longhi Herstellergarantie ausgenommen sind:
a) Produkte, die von Personen erworben wurden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, sowie gewerblich genutzte Produkte,

b) Mängel, die durch eine nicht der gewöhnlichen Haushaltsverwendung entsprechende Nutzung entstanden sind,

c) Mängel, die durch nicht der Bedienungsanleitung entsprechende Aufstellung, Nutzung oder Wartung des Produkts entstanden sind,

d) Mängel, die durch Sturz, Überspannung, in das Produkt eingebrachte Fremdkörper oder äußere Einwirkung auf das Produkt oder durch Eingriffe durch nicht von De'Longhi autorisierte Personen entstanden sind,

e) Mängel, die durch die Verwendung von nicht originalen De'Longhi Zubehör- oder Ersatzteilen entstanden sind,

f) Mängel, die aufgrund mangelnder Reinigung oder Wartung des Produkts oder Verwendung von nicht der De'Longhi-Spezifikation entsprechenden Reinigungs- oder Entkalkungsmitteln entstanden sind,

g) Mängel an Verschleißteilen (z.B. Dichtungen, Ventile),

h) Mängel, die die Verwendbarkeit oder Beschaffenheit des Produkts nur unerheblich beseitigen oder vermindern.

9. Nicht von der Garantie umfasste Leistungen

Nicht unter die De'Longhi Herstellergarantie fallen Arbeiten, die mit der Installation des Produkts oder dem Anschluss an Elektro- oder sonstige Versorgungsleitungen verbunden sind. Ebenfalls von der Garantie ausgenommen sind der Austausch von Verbrauchsmaterialien (z.B. Filter) sowie die Durchführung von Reinigungs-, Wartungs- oder Einstellarbeiten, soweit diese nicht zur Erbringung der Garantieleistung erforderlich sind.

10. Ausschluss weiterer Rechte

Andere Rechte des Käufers, als die in diesen Garantiebedingungen vorgesehenen Rechte, werden durch die De'Longhi Herstellergarantie nicht begründet. Die Garantie umfasst insbesondere nicht den Ersatz von Schäden, die durch das mangelhafte Produkt an anderen Sachen oder an Personen verursacht werden, und keinen Ersatz von entgangenen Gebrauchsvorteilen des Produkts. Ebenfalls begründet die Garantie keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des für ein mangelhaftes Produkt gezahlten Kaufpreises.

11. Rechte gegen den Verkäufer

Gesetzliche oder vertragliche Rechte des Kunden gegen den Verkäufer des Produkts werden von dieser De’Longhi Herstellergarantie nicht berührt. Innerhalb der Gewährleistungsfrist stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 437 ff. BGB im gesetzlichen Umfang und unentgeltlich zu.

12. Besondere Bestimmungen für die Maestosa-Serie

Für die Maestosa-Serie (Modellbezeichnung EPAM 960.75 und EPAM 960.55) gelten die oben genannten Garantiebedingungen mit Ausnahme der Nr. 3 und Nr. 8 der oben genannten Bedingungen. Stattdessen gelten die folgenden Garantiebedingungen:

12.1 Inhalt der Garantie

De’Longhi garantiert, dass das erworbene Produkt während des Garantiezeitraums

a) sich für die gewöhnliche Verwendung im Verbraucherhaushalt oder für eine gewerbliche Verwendung, die einer Verwendung im Verbraucherhaushalt hinsichtlich Art, Umfang und Intensität der Nutzung vergleichbar ist, eignet und die hierfür übliche Beschaffenheit aufweist,

b) frei von konstruktions-, material- oder herstellungsbedingten Mängeln bleibt, die die Eignung für die vorstehende Verwendung beseitigen oder vermindern.

12.2 Garantieausschlüsse

Von der De’Longhi Herstellergarantie ausgenommen sind:

a) Produkte, die von Personen erworben wurden, die diese gewerblich nutzen und die die Produkte in einer Art und Weise verwenden, die über eine Nutzung hinausgeht, die hinsichtlich Art, Umfang und Intensität der Nutzung einer Nutzung im Verbraucherhaushalt vergleichbar ist,

b) Mängel, die durch eine nicht der zuvor genannten entsprechende Nutzung entstanden sind,

c) Mängel, die durch nicht der Bedienungsanleitung entsprechende Aufstellung, Nutzung oder Wartung des Produkts entstanden sind,

d) Mängel, die durch Sturz, Überspannung, in das Produkt eingebrachte Fremdkörper oder äußere Einwirkung auf das Produkt oder durch Eingriffe durch nicht von De'Longhi autorisierte Personen entstanden sind,

e) Mängel, die durch die Verwendung von nicht originalen De'Longhi Zubehör- oder Ersatzteilen entstanden sind,

f) Mängel, die aufgrund mangelnder Reinigung oder Wartung des Produkts oder Verwendung von nicht der De'Longhi-Spezifikation entsprechenden Reinigungs- oder Entkalkungsmitteln entstanden sind,

g) Mängel an Verschleißteilen (z.B. Dichtungen, Ventile),

h) Mängel, die die Verwendbarkeit oder Beschaffenheit des Produkts nur unerheblich beseitigen oder vermindern.

Version: 14.02.2024