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De‘Longhi 4-Jahres-Garantie für die Maestosa (Garantieverlängerung)
Die De’Longhi-Kenwood GmbH (nachfolgend kurz „De’Longhi“), IZ NÖ-Süd, Straße 2A, A-2355 Wr. Neudorf, gewährt für die Maestosa EPAM 960.75.GLM in Ergänzung der gesetzlichen Rechte des Käufers eine Herstellergarantie.
1. Grundsätzlich gelten die Bedingungen der freiwilligen De‘Longhi Garantie, die der De‘Longhi Webseite www.delonghi.com/de-at/service/garantieverlaengerung zuentnehmen sind.
2. Für die Maestosa bietet De‘Longhi eine 4-Jahres-Garantie, bei der sich nach Online Registrierung der Garantiezeitraum um weitere 24 Monate verlängert.
3. Die Maestosa muss sofort nach dem Kauf, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum, auf der De’Longhi Österreich Webseite registriert werden.
4. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie eine E-Mail Bestätigung mit dem Garantiezertifikat zur 4-Jahres-Garantie (Garantieverlängerung), wodurch sich ihr Garantiezeitraum um weitere 24 Monate verlängert. 5. Der Garantieanspruch muss innerhalb des Garantiezeitraums geltend gemacht werden, indem der Käufer sich unter Mitteilung des Mangels an den Verkäufer der Maestosa oder an die Hotline von De’Longhi wendet. Ggf. hat der Käufer auf Aufforderung von De’Longhi
die mangelhafte Maesotsa bei einer autorisierten De’Longhi-Servicestelle vorzulegen oder einzusenden. Zusammen mit der Maesotsa hat der Käufer die Originalrechnung mit Ausweis des Kaufdatums vorzulegen oder einzusenden, da andernfalls kein Anspruch auf Garantieleistungen besteht. Bei einem Garantiefall im dritten und vierten Jahr ab Kauf hat der Kunde zusätzlich die fristgerechte Registrierung des Geräts nachzuweisen.
6. Von der De’Longhi Garantieverlängerung ausgenommen sind:
● Gewerbliche Nutzung der Geräte
● Mängel, die durch einen Gebrauch des Gerätes zurückzuführen sind, die nicht der Bedienungsanleitung entsprechen
● Mängel, die durch Sturz, Überspannung oder äußere Einwirkung auf das Gerät oder durch Eingriffe durch nicht von De’Longhi autorisierte Personen entstanden sind
● Mängel, die durch die Verwendung von nicht originalen De’Longhi Zubehör- oder Ersatzteilen entstanden sind
● Mängel, die aufgrund mangelnder Reinigung des Geräts – insbesondere der Brühund Aufschäumeinheit – oder Verwendung von nicht der De’Longhi Spezifikation entsprechenden Reinigungs-/Entkalkungsmitteln entstanden sind
● Mängel an Verschleißteilen (z. B. Dichtungen, Ventile) oder Mängel, die durch Defekte von Verschleißteilen entstanden sind
● Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (z. B. Steine) entstanden sind Sollten Sie Fragen zu diesem Produkt haben oder sollten technische Probleme auftreten, erreichen Sie uns unter unserer Service-Hotline: 0800/252 257 (kostenlos / Minute von Mo – Fr. 08:00 – 18:00 Uhr und Sa. 08:00 – 12:00). Hier wird man Ihnen gerne fachkundige und schnelle Hilfe geben. Bitte halten Sie bei einem Anruf unserer Hotline folgende Informationen bereit:
● Gerätebezeichnung
● Seriennummer des Gerätes (zu finden hinter dem Wassertank)
● Kaufdatum
● Name des Händlers
Unsere Empfehlung: Bitte bewahren Sie die Originalverpackung auf, damit Sie das Gerät im Garantiefall schnell und sicher an uns versenden können. Stand 09/2019
Für Kauf ab 1. Oktober 2019:
De‘Longhi 3-Jahres-Garantie auf ausgewählte Kaffeemaschinen und mobile Klimageräte(Garantieverlängerung)
Die De’Longhi-Kenwood GmbH (nachfolgend kurz „De’Longhi“), IZ NÖ-Süd, Straße 2A, A-2355 Wr. Neudorf, gewährt für ausgewählte Modelle in Ergänzung der gesetzlichen Rechte des Käufers eine Herstellergarantie.
1. Grundsätzlich gelten die Bedingungen der freiwilligen De‘Longhi Garantie, die der De‘Longhi Webseite www.delonghi.com/de-at/service garantieverlaengerung zu entnehmen sind.
2. Für ausgewählte Kaffeemaschinen und Klimageräte bietet De’Longhi eine 3-Jahres-Garantie an, bei der sich nach Online Registrierung der Garantiezeitraum um weitere 12 Monate verlängert.
3. Das gekaufte Gerät muss sofort nach dem Kauf, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum, auf der De’Longhi Österreich Webseite registriert werden.
4. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie eine E-Mail Bestätigung mit dem Garantiezertifikat zur 3-Jahres-Garantie (Garantieverlängerung), wodurch sich ihr Garantiezeitraum um weitere 12 Monate verlängert.
5. Der Garantieanspruch muss innerhalb des Garantiezeitraums geltend gemacht werden, indem der Käufer sich unter Mitteilung des Mangels an den Verkäufer des Geräts oder an die Hotline von De’Longhi wendet. Ggf. hat der Käufer auf Aufforderung von De’Longhi das mangelhafte Gerät bei einer autorisierten De’Longhi-Servicestelle vorzulegen oder einzusenden. Zusammen mit dem Gerät hat der Käufer die Originalrechnung mit Ausweis des Kaufdatums vorzulegen oder einzusenden, da andernfalls kein Anspruch auf Garantieleistungen besteht. Bei einem Garantiefall im dritten ab Kauf hat der Kunde zusätzlich die fristgerechte Registrierung des Geräts nachzuweisen.
6. Von der De’Longhi Garantieverlängerung ausgenommen sind:
● Gewerbliche Nutzung der Geräte
● Mängel, die durch einen Gebrauch des Gerätes zurückzuführen sind, die nicht der Bedienungsanleitung entsprechen
● Mängel, die durch Sturz, Überspannung oder äußere Einwirkung auf das Gerät oder durch Eingriffe durch nicht von De’Longhi autorisierte Personen entstanden sind
● Mängel, die durch die Verwendung von nicht originalen De’Longhi Zubehör- oder Ersatzteilen entstanden sind
● Mängel, die aufgrund mangelnder Reinigung des Geräts – insbesondere der Brüh- und Aufschäumeinheit – oder Verwendung von nicht der De’Longhi Spezifikation entsprechenden Reinigungs-/Entkalkungsmitteln entstanden sind
● Mängel an Verschleißteilen (z. B. Dichtungen, Ventile) oder Mängel, die durch Defekte von Verschleißteilen entstanden sind
● Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (z. B. Steine) entstanden sind Sollten Sie Fragen zu diesem Produkt haben oder sollten technische Probleme auftreten, erreichen Sie uns unter unserer Service-Hotline: 0800 252 257 (kostenlos / Minute von Mo – Fr. 08:00 – 19:00 Uhr und Sa. 08:00 – 14:00). Hier wird man Ihnen gerne fachkundige und schnelle Hilfe geben. Bitte halten Sie bei einem Anruf unserer Hotline folgende Informationen bereit:
● Gerätebezeichnung
● Seriennummer des Gerätes (zu finden hinter dem Wassertank)
● Kaufdatum
● Name des Händlers
Unsere Empfehlung: Bitte bewahren Sie die Originalverpackung auf, damit Sie das Gerät im Garantiefall schnell und sicher an uns versenden können. Stand 04/2022
Stand 04/2023
1. Als Kunde steht Ihnen das gesetzliche Recht auf Gewährleistung zu, wenn die Ware mangelhaft ist und diese Mängel schon bei Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt vorhanden waren. Gewährleistungsansprüche verjähren bei beweglichen Sachen nach 2 Jahren. Wenn ein Mangel innerhalb von 12 Monaten auftritt, besteht die gesetzliche Vermutung, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe bzw. Lieferzeitpunkt vorhanden war.
2. Die von De’Longhi gewährte 2-jährige freiwillige Garantie gilt zusätzlich zu den Gewährleistungsverpflichtungen Ihres Verkäufers. Von der De’Longhi Garantie ausgenommen sind:
● Gewerbliche Nutzung der Geräte
● Mängel, die durch einen Gebrauch des Gerätes zurückzuführen sind, die nicht der Bedienungsanleitung entsprechen
● Mängel, die durch Sturz, Überspannung oder äußere Einwirkung auf das Gerät oder durch Eingriffe durch nicht von De’Longhi autorisierte Personen entstanden sind
● Mängel, die durch die Verwendung von nicht originalen De’Longhi Zubehör- oder Ersatzteilen entstanden sind
● Mängel, die aufgrund mangelnder Reinigung des Geräts – insbesondere der Brüh- und Aufschäumeinheit – oder Verwendung von nicht der De’Longhi Spezifikation entsprechenden Reinigungs-/Entkalkungsmitteln entstanden sind
● Mängel an Verschleißteilen (z. B. Dichtungen, Ventile) oder Mängel, die durch Defekte von Verschleißteilen entstanden sind
3. Für ausgewählte Modelle besteht die Möglichkeit, die De’Longhi Garantie um 1 bzw. 2 Jahre zu verlängern. Hierfür müssen Sie Ihr Gerät innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf auf der De’Longhi Österreich Webseite registrieren. Der Garantiezeitraum wird nach erfolgter Registrierung und Bestätigung mitgeteilt. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.delonghi.com/de-at/service/garantieverlaengerung.
4. Der Garantieanspruch muss innerhalb des Garantiezeitraums geltend gemacht werden, indem Sie sich unter Mitteilung des Mangels an den Verkäufer des Gerätes oder an die De’Longhi Hotline wenden. Gegebenenfalls müssen Sie auf Aufforderung von De’Longhi das mangelhafte Gerät bei einer autorisierten De’Longhi-Servicestelle abgeben oder einsenden. Gemeinsam mit dem Gerät müssen Sie den Kaufbeleg eines österreichischen Händlers und bei Aufforderung einen Nachweis über die erfolgte Registrierung (für ausgewählte Modelle) beilegen. Das Vorhandensein dieser Unterlagen ist eine Bedingung für das Erbringen der Garantieleistung.